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   VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06   

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VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06 (https://dejure.org/2010,30590)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24.06.2010 - 4 K 702/06 (https://dejure.org/2010,30590)
VG Cottbus, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 4 K 702/06 (https://dejure.org/2010,30590)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    Denn es ist möglich, dass die Behörde für den Fall, dass das Gericht dies so bestätigt, ihre Verteilungsentscheidung von sich aus korrigiert oder gar das Verteilungsverfahren gänzlich wiederholt (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270).

    Insoweit ist die hiesige Ausgangslage auch von der im Bereich der Verteilung von kontingentierten Konzessionen zu unterscheiden (die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage ohne Anfechtung der den Konkurrenten erteilten Genehmigungen unter Bejahung der Zulässigkeit der Bescheidungsklage wohl offen lassend: BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270; ablehnend OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 - Juris; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 4 CE 10.1535 - Juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    Insoweit ist die hiesige Ausgangslage auch von der im Bereich der Verteilung von kontingentierten Konzessionen zu unterscheiden (die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage ohne Anfechtung der den Konkurrenten erteilten Genehmigungen unter Bejahung der Zulässigkeit der Bescheidungsklage wohl offen lassend: BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270; ablehnend OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 - Juris; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 4 CE 10.1535 - Juris).
  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    Wenn eine rechtswidrig zu niedrig festgesetzte Zuweisung zur Folge hat, dass anderen Landkreisen oder kreisfreien Städten eine rechtswidrige - hier aber zu hohe - Zuweisung gewährt wurde, hält das öffentliche Recht zudem Vorkehrungen für den Fall bereit, dass die öffentliche Hand eine zunächst gewährte Rechtsposition gegebenenfalls gegen Schadensersatz entziehen muss (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 2002 - 1 BvR 1790/00 - NJW 2002, 3691 für einen Marktstellplatzbewerber).
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 4 CE 10.1535

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    Insoweit ist die hiesige Ausgangslage auch von der im Bereich der Verteilung von kontingentierten Konzessionen zu unterscheiden (die Zulässigkeit einer Verpflichtungsklage ohne Anfechtung der den Konkurrenten erteilten Genehmigungen unter Bejahung der Zulässigkeit der Bescheidungsklage wohl offen lassend: BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 65.87 - BVerwGE 80, 270; ablehnend OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2009 - 7 ME 116/09 - Juris; BayVGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 4 CE 10.1535 - Juris).
  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass einem gesetzlich begründeten Subventionsanspruch das Fehlen von Haushaltsmitteln nicht entgegengesetzt werden kann; vielmehr ist es umgekehrt Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, in den Haushaltsplan die zur Erfüllung gesetzlicher Ansprüche erforderlichen Mittel einzustellen; notfalls muss der Anspruch über- und außerplanmäßig erfüllt werden (vgl. Art. 110 GG, § 37 BHO/LHO); nichts anderes gilt, sofern das Gesetz die Subventionsgewährung in das Ermessen der Verwaltung stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355; a.A. bzw. zweifelnd: OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 A 744/03 - LKV 2006, 39).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 3 B 11.08

    Verfahrensmangel; Überzeugungsgrundsatz; aktenwidrige Entscheidung; Pflegeheim;

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    So ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass einem gesetzlich begründeten Subventionsanspruch das Fehlen von Haushaltsmitteln nicht entgegengesetzt werden kann; vielmehr ist es umgekehrt Aufgabe des Haushaltsgesetzgebers, in den Haushaltsplan die zur Erfüllung gesetzlicher Ansprüche erforderlichen Mittel einzustellen; notfalls muss der Anspruch über- und außerplanmäßig erfüllt werden (vgl. Art. 110 GG, § 37 BHO/LHO); nichts anderes gilt, sofern das Gesetz die Subventionsgewährung in das Ermessen der Verwaltung stellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 2008 - BVerwG 3 B 11.08 - NVwZ 2008, 1355; a.A. bzw. zweifelnd: OVG für das Land Brandenburg, Urteil vom 10. Mai 2005 - 1 A 744/03 - LKV 2006, 39).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2010 - VerfGH 17/08

    Verfassungsbeschwerden gegen Verteilungsschlüssel für Finanzzuweisungen im

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    Nicht zu entscheiden braucht die Kammer, ob der vom Beklagten tatsächlich gewählte Verteilungsmodus mit Blick auf die Fehleranfälligkeit der Datengrundlage auch gegen das interkommunale Gleichbehandlungsgebot verstößt (vgl. hierzu NWVerfGH, Urteil vom 26. Mai 2010 - VerfGH 17/08 - NVwZ-RR 2010, 627).
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2008 - VfGBbg 68/07

    Kommunalverfassungsbeschwerde: Verpflichtung des Gesetzgebers, eine

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    Aber auch die nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts "(...) einem rückwirkenden Eingriff in das Haushaltsgefüge und Haushaltsrecht für das bereits abgelaufene Haushaltsjahr (...)" entgegenstehenden "Gesichtspunkte der Rechtssicherheit und der verlässlichen Haushaltswirtschaft (...)" (Urteil vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 68/07 - unter B. III., Juris, m.w.N.) sind hier nicht betroffen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.1999 - 5 A 5682/97

    F.D.P. muß 10 Millionen DM vorläufig nicht zurückzahlen

    Auszug aus VG Cottbus, 24.06.2010 - 4 K 702/06
    Unbeschadet der Frage, ob der Kläger für Anfechtungsklagen gegen Bescheide an andere Landkreise oder kreisfreien Städte nach § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt wäre, ist jedenfalls - anders etwa als im Bereich der Parteienfinanzierung (s. hierzu: OVG Münster, NVwZ 2000, 336), wo im Gesetz ausdrücklich ein jährliches Gesamtvolumen als "absolute Obergrenze" festgelegt ist, das allen Parteien höchstens ausgezahlt werden darf (§ 18 Abs. 2 PartG) - das Land Brandenburg nicht gehindert und aufgrund des Gleichbehandlungsanspruchs im Falle eines Verstoßes auch verpflichtet, aus (allgemeinen) Haushaltsmitteln trotz Erschöpfung der zur Verfügung gestellten Mittel einen weiteren Betrag zur Verfügung zu stellen (vgl. Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand 19. EL 2009, § 42 Rn. 142).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2017 - 9 S 2244/15

    Höhe von Investitionshilfen aus dem Ausgleichstock für die Sanierung von

    Es würde hier eine unzumutbare Erschwerung des Rechtswegs bedeuten, die Zulässigkeit der Verpflichtungs-/Bescheidungsklage davon abhängig zu machen, dass die Klägerin zugleich Anfechtungsklagen gegen die Begünstigung anderer Selbstverwaltungskörperschaften erhebt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.03.2012 - 12 N 7.11 -, LKV 2012, 231, 232, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 07.10.1988 - 7 C 65.87 -, BVerwGE 80, 270, 272 f.; VG Cottbus, Urteil vom 24.06.2010 - 4 K 702/06 -, juris; siehe auch Schenke, NVwZ 1993, 718 ff.; a.A. VG Lüneburg, Urteil vom 29.06.2011 - 5 A 149/10 -, juris; ferner - betreffend die Verteilung von (Markt-) Kapazitäten - NdsOVG, Beschluss vom 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, NdsVBl.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2015 - 12 N 98.14

    Zulassungsbegehren; kommunaler Finanzausgleich; Haushaltsjahr 2005;

    Auf die Klage eines dieser Landkreise wurde das Ministerium der Finanzen mit Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 24. Juni 2010 (4 K 702/06) zur Neubescheidung der dem sog. Härtefallausgleich vorbehaltenen Mittel verpflichtet.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2015 - 12 N 20.13

    Zulassungsbegehren; kommunaler Finanzausgleich; Haushaltsjahr 2006;

    Mehrere Landkreise erhoben gegen die Verteilung Klage; auf eine dieser Klagen verpflichtete das Verwaltungsgericht Cottbus mit Urteil vom 24. Juni 2010 (4 K 702/06) den Beklagten zur Neubescheidung der dem sog. Härtefallausgleich vorbehaltenen Mittel.
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